Keine Abweichung zu Lasten der Kunden

Gaspreiserhöhungen sind nicht rechtens, wenn Anpassungsklauseln Energieversorger bevorzugen.  

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KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Gaspreiserhöhungen des Oldenburger Energieversorgers EWE für klagende Sondervertragskunden teilweise für unwirksam erklärt. Das am Mittwoch verkündete Urteil ...

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Schlagworte: Roland Weis, Thorsten Kasper

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