Kein Zwang zur Freiheit
Der Gerichtshof für Menschenrechte prüft das französische Burka-Verbot.
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Immer mehr Staaten verbieten die Gesichtsverschleierung in der Öffentlichkeit. Frankreich hat damit begonnen, Belgien ist gefolgt und im Schweizer Kanton Tessin sprachen sich im September 65 Prozent der Bürger für ein Verhüllungsverbot aus. Gestern prüfte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das französische Gesetz – und wird es hoffentlich beanstanden.
Seit 2011 ist es in Frankreich untersagt, in der Öffentlichkeit Kleidungsstücke zu tragen, die das Gesicht verhüllen. Gemeint sind damit zum Beispiel die in Afghanistan üblichen Burkas, ...