Kein Recht auf Fußball und TV am Arbeitsplatz
Zeitunterschied bei der WM in Asien kann gefährlich werden.
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Auf dem Heimweg von der Arbeit noch schnell Bier und Chips einkaufen und dann die Fußball-WM live im Fernsehen verfolgen - davon können europäische Fans in diesem Jahr nur träumen. Wenn die Spiele in Japan und Südkorea angepfiffen werden, hat hier zu Lande gerade der Arbeitstag begonnen. Schließlich beträgt der Zeitunterschied zwischen Tokio und Berlin sieben Stunden. Wer zwischen dem 31. Mai und dem 30. Juni also live dabei sein will, müsste am Arbeitsplatz den Internetzugang zweckentfremden, ein Radio oder gar einen Fernseher laufen lassen - da ist Ärger mit dem Chef programmiert.
Mag auch mancher Arbeitnehmer auf sein Grundrecht der Informationsfreiheit pochen: Ein Recht auf Fußballgucken am Arbeitsplatz gibt es sicher nicht, stellt Tanja Nackmayr klar, Referentin bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in Berlin. "Grundsätzlich ist ...