Kein Prozess gegen Polizeibeamten
Schüsse auf Asylbewerber werden nicht verhandelt / Landgericht spricht von einem Unglücksfall und weist Beschwerde zurück.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
STEINEN/FREIBURG (th). Eingestellt wird das Verfahren gegen den Polizeibeamten, der im September 1999 in Steinen mit zwei Schüssen einen Asylbewerber, der abgeschoben werden sollte, schwer verletzt hat. Das Landgericht Freiburg hat nämlich die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Lörrach gegen das Amtsgerichts Lörrach abgewiesen, das wiederum sich geweigert hatte, das Hauptverfahren gegen den Polizeibeamten wegen fahrlässiger Körperverletzung zu eröffnen.
Die Staatsanwaltschaft zog aus dem Urteil die Konsequenz und teilte mit, dass ein weiteres Rechtsmittel nicht vorgesehen sei, "so dass das Strafverfahren gegen den Beamten damit abgeschlossen ist". Seine Entscheidung hatte das Amtsgericht Lörrach am 18. Dezember 2000 getroffen. Die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Freiburg bekräftigte am 11. Januar ...