Kein Herz für Doppelpässe
Verfassungsgericht lehnt Klage eines Deutsch-Türken ab, der zwei Staatsangehörigkeiten wollte.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Tausende Deutsch-Türken haben im Jahr 2000 die frisch erworbene deutsche Staatsbürgerschaft gleich wieder verloren. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass dies durchaus seine Ordnung hatte. Es stützt damit die Politik des Gesetzgebers, der doppelte Staatsbürgerschaften nach wie vor ablehnt. Das Urteil ist begründet, aber ein schales Gefühl bleibt.
Geklagt hatte ein türkischstämmiger Frankfurter. Der Mann hatte sich Anfang 1999 in Deutschland einbürgern lassen und musste dafür die türkische Staatsbürgerschaft aufgeben. Doch ...