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Kein Herz für Doppelpässe

Verfassungsgericht lehnt Klage eines Deutsch-Türken ab, der zwei Staatsangehörigkeiten wollte.  

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Tausende Deutsch-Türken haben im Jahr 2000 die frisch erworbene deutsche Staatsbürgerschaft gleich wieder verloren. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass dies durchaus seine Ordnung hatte. Es stützt damit die Politik des Gesetzgebers, der doppelte Staatsbürgerschaften nach wie vor ablehnt. Das Urteil ist begründet, aber ein schales Gefühl bleibt.

Geklagt hatte ein türkischstämmiger Frankfurter. Der Mann hatte sich Anfang 1999 in Deutschland einbürgern lassen und musste dafür die türkische Staatsbürgerschaft aufgeben. Doch ...

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