Kein gemeinsamer Weg
Die beiden Basel sind sich über ein gemeinsames Integrationsgesetz nicht einig.
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BASEL (sda) Das Integrationsgesetz soll in den beiden Basel doch nicht gemeinsam erlassen werden: Die vorberatende Kommission des Basler Großen Rats hält an der Vorlage fest, jene des Baselbieter Landrats will dagegen nur ein Einführungsgesetz zum Bundesgesetz. Inhaltlich würden keine schwerwiegenden Unterschiede bestehen, es handle sich viel mehr um eine Differenz in der Form, halten die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission des Großen Rats und die Justiz- und Polizeikommission des Landrats in ihren Berichten fest.
Wegen der unterschiedlichen Gesetzesform soll die Vorlage nun allerdings nicht mehr als partnerschaftliches Geschäft behandelt werden, wie die ...