"Kaum Aussicht auf Erfolg"
Urteil des Verwaltungsgerichtshofes zur DB-Neubaustrecke: Bad Bellingen geht nicht in Revision.
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BAD BELLINGEN. Bad Bellingen klagt nicht gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Mannheim zur Neubaustrecke der Bahn. Das erklärte der Anwalt der Gemeinde, Rainer Stickelberger, jetzt auf Anfrage unserer Zeitung. Deshalb ließ er nun auch die Frist verstreichen, in der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt werden musste.
Das Urteil war dem Anwalt am 1. Juni, der Gemeinde Bad Bellingen am 4. Juni zugegangen. Die Beschwerde hätte ...