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Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung gerüffelt. In zwei Fällen sei der Bundestag bei der Aushandlung europäischer Verträge unzureichend informiert worden. Erfolg hatte damit eine Klage der Grünen-Bundestagsfraktion. Doch die Regierung braucht sich über diese Niederlage nicht zu wundern. Zu offensichtlich hat sie den Geist des Grundgesetzes und auch ihrer ...