Verfassungsgericht
Karlsruhe kippt Wahlhürde
Die Drei-Prozent-Sperrklausel für die Europawahl verstößt gegen das Grundgesetz.
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KARLSRUHE (dpa/AFP). Kleine Parteien haben schon bei der Europawahl im Mai größere Chancen auf den Einzug ins Parlament. Das Bundesverfassungsgericht hat die Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen ersatzlos gestrichen. Die Sperrklausel verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien, heißt es in dem am Mittwoch verkündeten Urteil.
CDU/CSU, SPD und die Grünen warnten nach der Entscheidung vor einer Zersplitterung des EU-Parlaments. Zahlreiche Kleinparteien sprachen von einer Stärkung der europäischen Demokratie. Auch die ...