Karlsruhe gilt seit sieben Jahrzehnten als Residenz des Rechts
Im Oktober 1950 nahm der Bundesgerichtshof in Karlsruhe seine Arbeit auf, parallel dazu startete auch die Bundesanwaltschaft. Zum Geburtstag gab es eine Sondersendung im SWR-Fernsehen.
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Karlsruhe war nicht immer die "Residenz des Rechts". Erst in den 1950er-Jahren hat sich dieser Titel eingebürgert. Davor – im Kaiserreich, in der Weimarer Republik und im NS-Staat – saß das Reichsgericht ja in Leipzig. Doch nach dem Zweiten Weltkrieg gehörte Leipzig zur DDR. Und für das bundesdeutsche Nachfolgegericht musste ein neuer Standort im Westen gefunden ...