Bundesgerichtshof
Karlsruhe erlaubt lauteren Fußboden
BGH urteilt, dass Wohneigentümer Boden frei aussuchen können.
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KARLSRUHE (dpa). Auch wenn Parkett lauter ist als Teppich – Nachbarn müssen die Wahl von Wohnungseigentümern hinnehmen. Denn maßgeblich sind die Schallschutz-Regeln aus der Zeit, in der das Gebäude errichtet wurde. Zu diesem Urteil kam am Freitag der Bundesgerichtshof (BGH).
Der Bundesgerichtshof erlaubte Wohnungseigentümer, einen Teppich durch Parkett zu ersetzen, auch wenn das Holz mehr Lärm macht. Mit dem Urteil ...