Account/Login

Verfassungsgericht

Karlsruhe erklärt hohe Steuerzinsen ab 2014 für verfassungswidrig

Seit der Finanzkrise sind die Zinsen im Keller. Nur bei der Steuer werden Nachzahlungen und Erstattungen kräftig verzinst. Das ist verfassungswidrig, entscheidet das Verfassungsgericht.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die Zinsen sollen potenzielle Gewinne ...he derzeit gar nicht zu erzielen sind.  | Foto: Lino Mirgeler (dpa)
Die Zinsen sollen potenzielle Gewinne ausgleichen, die in dieser Höhe derzeit gar nicht zu erzielen sind. Foto: Lino Mirgeler (dpa)
Die hohen Steuerzinsen von sechs Prozent im Jahr sind angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase seit 2014 verfassungswidrig. Das gelte für Zinsen auf Steuernachzahlungen und auf -erstattungen, teilte das ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel