Kalkulation bleibt geheim

Verbraucher können nur die Erhöhung von Gaspreisen kontrollieren lassen  

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Zu wertvoll zum Abfackeln – aber muss es so teuer sein?   | Foto: ddp
Zu wertvoll zum Abfackeln – aber muss es so teuer sein? Foto: ddp

KARLSRUHE. Bei der Kontrolle der gestiegenen Gaspreise werden die Gerichte keine große Hilfe sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte gestern, dass Verbraucher vor Gericht nicht die absolute Höhe des Gaspreises, sondern nur Preiserhöhungen kontrollieren lassen können. Außerdem müssen die Gasversorger dabei nicht ihre Kalkulation offen legen.

Geklagt hatte ein Verbraucher aus Dinslaken. Ihm kamen die ständigen Erhöhungen des Gaspreises suspekt vor, weshalb er sie vor Gericht überprüfen lassen wollte. Sein Versorger, die Stadtwerke Dinslaken, hatten ...

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Schlagworte: Wolfgang Ball

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