Urteil am Amtsgericht Freiburg
JVA-Häftling muss sechs Monate länger im Knast bleiben
Sechs Monate länger muss ein Häftling im Gefängnis bleiben. Das Amtsgericht verurteilte den 50-Jährigen wegen Beleidigung und Bedrohung des Personals der Justizvollzugsanstalt in mehr als 35 Fällen.
Sarah Warchhold
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