Jugendleiter werden gläsern
Landratsamt muss von aktiven Vereinsmitgliedern erweitertes Führungszeugnis einfordern.
Heinz Joachim Huber
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KREIS WALDSHUT. Die ehrenamtlichen Jugendleiter in den Vereinen müssen jetzt ihr Vorleben offenbaren. Wer regelmäßig Jugendliche anleitet, muss nach dem neuen Kinderschutzgesetz ein "erweitertes Führungszeugnis" vorlegen, in dem auch Verurteilungen stehen, mit denen man nicht als vorbestraft gilt. Auch wenn die Jugendfunktionäre "nicht unter Generalverdacht stehen", wie Landrat Martin Kistler dem Jugendhilfeausschuss des Kreistags versicherte, bangen die Verbände um den Bestand ihrer Ehrenamtlichen.
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