Ein 20-jähriger Freiburger will seinem Nachbarn lediglich ein paar Freundschaftsdienste erwiesen und so gut wie nichts daran verdient haben. Das Jugendschöffengericht hielt die Version für glaubhaft und verurteilte ihn wegen Beihilfe in 37 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren.
Der 20-Jährige hatte nach seinem Hauptschulabschluss eine Lehre begonnen und abgebrochen. Die Eltern waren drogenabhängig, die Mutter starb, als er noch zur Grundschule ging. Er wuchs bei einer Pflegefamilie auf. Mit ...