Kindeswohlgefährdung

Jugendamt Breisgau-Hochschwarzwald will mit Methode aus Australien arbeiten

BZ-Plus Misshandlung, Missbrauch, Verwahrlosung: Wenn das Kindeswohl in Gefahr ist, muss das Jugendamt einschreiten. In Zukunft sollen in der Region Freiburg neue Leitlinien zum Einsatz kommen.  

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Wenn das Kindeswohl in Gefahr ist, muss das Jugendamt einschreiten.  | Foto: Nicolas Armer
Wenn das Kindeswohl in Gefahr ist, muss das Jugendamt einschreiten. Foto: Nicolas Armer
Im Schnitt erhält das Kreisjugendamt jeden Tag eine Meldung in Bezug auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung im Landkreis. Misshandlung Missbrauch und Verwahrlosung. Kinderärzte, Kitapersonal, Lehrkräfte, in manchen Fällen aber auch Nachbarn oder Familienangehörige teilen dem Amt ihre Befürchtungen mit. Bei etwa einem Drittel der Meldungen bestätigt sich der Verdacht – die Kinder müssen von ihren Eltern getrennt werden. 68 Mal geschah das allein ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Jan Schulz, Knut Schneider, Edith Klüttig

Weitere Artikel