Jede Menge Gerümpel an den Ufern
Gemeinden sind nach dem neuen Wassergesetz verpflichtet, Gewässerschauen abzuhalten / Bauhofmitarbeiter werden geschult.
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HEITERSHEIM. Nichts für Wasserscheue sind die Neuerungen im Wassergesetz des Landes. Sie verlangen von den Gemeinden, draußen an ihren Gewässern nach dem rechten zu schauen. Mindestens alle fünf Jahre sollen an Bächen, aber auch an Teichen und Seen, Gewässerschauen vorgenommen werden. Kommen Gemeinden dem nicht nach, könnten sie baden gehen: dann nämlich, wenn wegen unterlassener Gewässerpflege Schäden auftreten und dafür die Haftungsfrage gestellt wird.
Warm anziehen ist angesagt bei so einer Gewässerschau. Das geht nur in der Winterzeit, von Anfang November bis Anfang April, wenn kein dichtes Grün den Blick in ein Bachbett und auf seine Ufer versperrt. Dann lässt sich am ehesten entdecken, wo etwas im Argen liegt: Dinge im Bach und an den Böschungen, die da nicht hingehören, Schäden am Ufer, die ...