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Ja zum Abriss, nein zum Neubau

  • Di, 09. Dezember 2003
    Bonndorf

     

Objekt im Außenbereich.

WUTACH-EWATTINGEN (wun). Der Gemeinderat der Gemeinde Wutach hat in seiner jüngsten Sitzung die Außenbereichssatzung "Ob Eck" beschlossen. Ein Bauherr möchte ein dort stehendes Gebäude, das nicht mehr umbaufähig ist, abreißen und einen Neubau errichten. Aus diesem Grund hat er sowohl eine Abrissgenehmigung wie auch eine Genehmigung für den geplanten Neubau beantragt. Das Landratsamt hat daraufhin zwar den Abbruch genehmigt, nicht aber das geplante Gebäude, weil das Grundstück im Außenbereich liegt.

Einzige Möglichkeit, das Vorhaben doch noch zu verwirklichen, ist ...

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