Ja zum Abriss, nein zum Neubau
Objekt im Außenbereich.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
WUTACH-EWATTINGEN (wun). Der Gemeinderat der Gemeinde Wutach hat in seiner jüngsten Sitzung die Außenbereichssatzung "Ob Eck" beschlossen. Ein Bauherr möchte ein dort stehendes Gebäude, das nicht mehr umbaufähig ist, abreißen und einen Neubau errichten. Aus diesem Grund hat er sowohl eine Abrissgenehmigung wie auch eine Genehmigung für den geplanten Neubau beantragt. Das Landratsamt hat daraufhin zwar den Abbruch genehmigt, nicht aber das geplante Gebäude, weil das Grundstück im Außenbereich liegt.
Einzige Möglichkeit, das Vorhaben doch noch zu verwirklichen, ist ...