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Infos und Umfrage zu Ganztagsangebot

Mit einer Infoveranstaltung und Umfrage will die Gemeinde Schuttertal die Eltern bei der Planung des Ganztagsangebots an der Grundschule einbeziehen. .  

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Im Oktober 2021 trat das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter in Kraft. Damit wurde ein Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung für die Grundschülerinnen- und Schüler bestimmt, der ab dem Schuljahr 2026/2027 wirksam wird. Die Gemeinde Schuttertal will dafür bereit sein und hat für den Gemeinderat nun einen ersten Beschlussvorschlag zur Vorgehensweise formuliert.

Bei der Umsetzung sollen die Eltern maßgeblich involviert sein, darin waren sich Verwaltung und Gemeinderat in der Sitzung am Donnerstag einig. Welche Angebotsformen und Zeitmodelle eingerichtet werden, soll von den örtlichen Bedarfen und Möglichkeiten an den drei Schulstandorten abhängen, erklärte Linda Schätzle von der Verwaltung. Die Eltern sollen nun in erster Instanz Informationen zum Rechtsanspruch im Rahmen einer Veranstaltung erhalten.

Danach wird anhand einer Umfrage der Bedarf der Eltern ermittelt, deren Kinder ab dem 1. Juni 2016 geboren sind. Schätzle erörterte die Details der Konzepte einer Halbtagsschule mit ergänzender Betreuung und einer Ganztagsschule mit verschiedenen Zeitmodellen. Die Gemeinde bietet an den Grundschulen Schuttertal an drei Standorten in den Ortsteilen bereits eine Betreuung nach Schulende bis 13.30 Uhr an sowie eine erweiterte Nachmittagsbetreuung und eine Ferienbetreuung.

Eine eventuelle Ganztagsbetreuung beziehungsweise Ganztagsschule würde wie bisher bei der erweiternden Betreuung nachmittags nur in einem der Schulhäuser stattfinden. Für die Beantragung einer Ganztagsschule mit kostenpflichtigem Mittagessen müssten mindestens 25 Kinder angemeldet werden, informierte Schätzle. Was in Schuttertal gewünscht oder gebraucht wird, darüber werden die Eltern entscheiden.

Ressort: Schuttertal

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Sa, 16. November 2024: PDF-Version herunterladen

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