§219a StGB

Informationen über Abtreibungen sind bald straffrei

Das Werbeverbot für Abtreibungen soll aus dem StGB gestrichen werden. Einen Gesetzentwurf brachte jetzt Justizminister Marco Buschmann auf den Weg. Er setzt damit den Ampel-Koalitionsvertrag um.  

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Das Werbeverbot für Abtreibungen soll aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden.  | Foto: Silas Stein
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Das Werbeverbot für Abtreibungen soll aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Foto: Silas Stein
Der Strafrechtsparagraf 219a ist schon seit einigen Jahren umstritten. Auslöser war 2017 die Verurteilung der Frauenärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe. Sie hatte auf ihrer Internet-Seite mitgeteilt, dass sie Schwangerschaftsabbrüche ...

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