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Lockerung

In Baden-Württemberg sind öffentliche Gottesdienste ab 4. Mai wieder möglich

Ab dem 4. Mai sind in Baden-Württemberg wieder öffentliche Gottesdienste und religiöse Versammlungen erlaubt. Dabei müssen Hygienemaßnahmen gegen das Coronavirus beachtet werden.  

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Die leeren Kirchen – wie hier die Barockkirche in St. Peter – können sich wieder etwas füllen. Foto: Carlotta Huber
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