Bislang ist in Baden-Württemberg nur ein Bruchteil der Anträge auf Anerkennung eines Corona-Impfschadens und die Gewährung einer Versorgung anerkannt worden . Ärgerlich ist die oft lange Bearbeitungszeit.
Nach dem Infektionsschutzgesetz haben Personen, die durch eine öffentlich empfohlene oder gesetzlich vorgeschriebene Schutzimpfung einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben einen Anspruch auf ...