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Beyer Immobilien

Immobilie geerbt? Beyer Immobilien kennt die guten Tipps!

Anzeige Wer ein Haus erbt und nicht selber dort einziehen kann, will es in der Regel möglichst gewinnbringend verkaufen. Dabei gibt es einiges zu beachten. Welche Schritte muss man auf dem Weg zum erfolgreichen Verkauf gehen? Welche Kosten kommen auf den Erben zu? Beyer Immobilien berät Immobilienerben und kennt die Antworten.  

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  | Foto: Chinnapong_Abdode Stock.com
Foto: Chinnapong_Abdode Stock.com
Im ersten Schritt sollte man prüfen, ob es sich lohnt das Erbe überhaupt anzutreten. Wer das Haus oder die Immobilie erbt, erbt damit auch die Hypothek und alle Schulden, die noch darauf lasten können. Dazu gehören offene Rechnungen für Handwerker genauso wie Forderungen vom Finanzamt. Versuchen Sie im Vorfeld herauszubekommen, wie belastet die Immobilie ist. Verschaffen Sie sich gleichzeitig einen Überblick über anstehende Sanierungen und Reparaturen sowie Gebühren für Entrümpelung und Räumung. Fallen alle Verbindlichkeiten und Kosten – grob überschlagen – unter dem Strich geringer aus als der zu erwartende Erlös aus dem Verkauf, kann es mit den nächsten Schritten weitergehen. In den meisten Fällen bleibt sogar bei valutierenden Schulden ein ordentlicher Mehrbetrag durch den Verkauf des Hauses übrig.

Verkehrswert ermitteln
Wie viel ist die Immobilie Wert? Diese Information ist nicht nur für den Verkauf wichtig, sondern auch Basis für die Berechnungen der Zahlungen ans Finanzamt. In den meisten Fällen empfiehlt es sich, einen seriösen Makler oder staatlich anerkannten Gutachter mit der Ermittlung des Verkehrswerts zu beauftragen. Da das Finanzamt mittlerweile Vergleichswerte zur pauschalen Wertermittlung heranziehen, liegen diese sehr häufig über dem Realwert. Durch das Hinzuziehen des Maklers kann viel Geld gespart werden.

Erbschaftssteuer
Auch die Erbschaftssteuer sollte immer einkalkuliert werden. Die Höhe hängt vom Verwandtschaftsverhältnis mit dem Erblasser ab. Bevorzugt behandelt werden Ehepartner und Kinder, alle übrigen Verwandten profitieren kaum von Freibeträgen. Auch die Steuersätze sind bei ihnen höher. Übrigens: Bei der Berechnung der Erbschaftssteuer werden alle Werte miteinbezogen, die insgesamt vererbt wurden – also nicht nur die Immobilie allein. Davon werden die Verbindlichkeiten abgezogen. In einigen Fällen kann man einen Versorgungsfreibeitrag in Anspruch nehmen. Ob und in welcher Höhe das möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wer unsicher ist, erkundigt sich am besten bei einem Steuerberater.

Einigung mit weiteren Erben
Wer als Alleinerbe eingetragen ist, kann frei entscheiden, was mit der Immobilie passiert. Gibt es noch weitere Erben, sollte man sich an einen Tisch setzen und gemeinsam im Gespräch nach einer Lösung suchen, die für alle akzeptabel ist. Gut zu wissen: Alle Mitglieder der Erbengemeinschaft müssen dem Verkauf der Immobilie zustimmen. Eine Mehrheitsentscheidung reicht in diesem Fall nicht aus. Die Experten von Beyer Immobilien beraten die Erben oder Erbengemeinschaft gerne und bieten die zum Objekt passenden Lösungsmöglichkeiten an. Oftmals sehen die Erben nicht, welcher Schatz sich auf dem Grundstück noch heben lässt. Überplanen, Projektieren oder gleich selber bauen und dann erst verkaufen, ist eine Perspektive, die am Ende oft mehr Geld in die Kassen spült.

Uneinigkeit bei den Erben
Wenn sich die Erben uneins über den Umgang mit der Immobilie sind, stehen die Experten von Beyer Immobilien gerne beratend zur Verfügung. Verkehrswertgutachten der Immobilien sollten den Marktwert des Objektes realistisch widerspiegeln. Erben gehen häufig von einer zu hohen Verwertung aus. In diesem Fall bietet man das Objekt zur Vermarktung an. Ist ein Kunde gefunden, kann sich einer der Erben überlegen, ob er die anderen ausbezahlen möchte. Diese und andere faire Lösungen gehören zum Repertoire eines versierten Maklers, der bereits viele dieser Fälle begleitet hat.

Als unabhängiger Dritter sind Immobilienmakler neutrale Beobachter des Prozesses. Zwischenmenschliche und persönliche Befindlichkeiten zwischen den Erben sind nicht ungewöhnlich. Die Stärke von Beyer Immobilien ist es, auf die einzelnen Personen individuell einzugehen, sie sachlich und neutral zu beraten. Eine klare Stellungnahme von einem unbeteiligten Dritten, der Verständnis zeigt und zuhört kann realistische Varianten vermitteln.

Spekulationssteuer
Wann muss man beim Verkauf eine Spekulationssteuer zahlen? Auch diese Frage sollte frühzeitig geklärt werden. Prinzipiell fallen Steuern an, wenn die Immobilie nach dem Erwerb innerhalb einer Spekulationsfrist wieder veräußert wird. Sie beträgt zehn Jahre, wenn das Haus vermietet ist, bei einer eigengenutzten Immobilie zwei Jahre. Das Gute daran: Sie erben mit dem Haus bereits erfüllte Fristen mit und müssen nicht bei null beginnen. Hat der Erblasser die Immobilie vor mehr als zehn Jahren gekauft (bei Vermietung) beziehungsweise das Haus in den vergangenen beiden Kalenderjahren als Eigentümer selbst genutzt, ist der Verkauf im Normalfall steuerfrei möglich. Hierbei wird ohnehin nur die Differenz zwischen Verkaufserlös und dem Betrag aus dem Erbfall steuerlich geltend gemacht.
Alles klar?
Sind alle Punkte geklärt, steht dem Hausverkauf nichts mehr im Wege. Um den bestmöglichen Preis zu erzielen, braucht es jetzt noch eine sorgfältige Vorbereitung, zielführende Marketingmaßnahmen, Verhandlungsgeschick und rechtssichere Verträge. Wer damit überfordert ist, meldet sich beim Immobilienmakler Beyer und lässt sich dort gezielt beraten.

Dossier: Beyer Immobilien

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