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Im zweiten Anlauf kommt der Betrug vom Tisch

Geldstrafe wegen Insolvenzverschleppung für einen 51-Jährigen, der einst auf großem Fuß lebte, heute aber nichts mehr hat.  

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HOCHSCHWARZWALD (zwi). Im September stand ein heute 51-Jähriger aus dem Hochschwarzwald wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs vor Gericht. Das Verfahren gegen ihn wurde unter Auflagen eingestellt (die BZ berichtete). Doch weil er die Raten nicht aufbringen konnte und somit der Auflage der Schadenswiedergutmachung binnen sechs Monaten nicht nachkam, ...

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