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Im Zweifel gelten Toleranz und Religionsfreiheit

Das Verfassungsgericht erlaubt nach den Juden nun auch den Muslimen das Schlachten ohne Betäubung, das Schächten.  

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Das Bundesverfassungsgericht hätte den Streit um das Schächten auch zu einem anderen Zeitpunkt entscheiden können. In Karlsruhe werden die Akten schließlich nicht stur nach Eingangsstempel abgearbeitet. Vielmehr überlegt sich das Gericht bei großen Verfahren, was wirklich dringlich ist und was in die Zeit passt. Insofern ist es auch ein ...

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