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Im Streitfall gilt das Beweisfoto

Ein verwarnter Falschparker kritisiert den Vollzugsdienst.  

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Genau hinschauen muss, wer vor der Sän...cht  erlaubt und kostet ein Knöllchen.  | Foto: Ingrid Böhm-Jacob
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Genau hinschauen muss, wer vor der Sängerhalle an der Güterstraße sein Auto abstellen will. Vor dem Eingang ist es nicht erlaubt und kostet ein Knöllchen. Foto: Ingrid Böhm-Jacob

RHEINFELDEN. Falsch parken im Stadtgebiet kann Folgen haben. Das hat auch Ingo Gärtig erfahren. Er stellte an der Güterstraße vor der früheren Sängerhalle sein Auto ab und kassierte dafür einen Bon über 10 Euro. Seiner Meinung nach zu unrecht. Ordnungsamtschef Bernd Baumer allerdings zeigt sich überzeugt, dass die Verwarnung zurecht erfolgte. Der Fahrer habe zwischen zwei sichtbaren Markierungen links und rechts geparkt. Da, wo er aber eine weitere Parkfläche ausgezeichnet sah, ist keine. Auf einen Rechtsstreit will es der Fahrer dennoch nicht ankommen lassen. Er gibt aber auch nicht klein bei, sondern verdoppelt das Bußgeld aus Protest.

Dass der städtische Vollzugsdienst seine Arbeit zu eifrig erfülle und dabei Toleranz vermissen lasse, ist immer wieder anklagend von Leuten zu hören, die sich zu unrecht abgemahnt fühlen. Auch Amtsleider Baumer kennt die Vorwürfe. Und er kontert sie mit dem Hinweis, dass es der Stadt ...

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