Im Notfall eine "Lex Dutroux"

Der belgische Mörder wird wohl nie mehr freikommen.  

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ARLON (AFP/dpa). Es ist das Schreckensbild jedes Belgiers: Selbst wenn der verurteilte Mörder Marc Dutroux zu lebenslanger Haft verurteilt wird, wie es die Staatsanwaltschaft gestern gefordert hat, kann er bereits nach zehn Jahren eine vorzeitige Entlassung beantragen. Als Handhabe gegen einen solchen Fall sieht das belgische Recht eine Art "Sicherheitsverwahrung" vor. Ein Urteil zum Strafmaß wird für diesen Dienstag erwartet.

Auf Mord steht nach belgischem Recht lebenslänglich, was in Belgien tatsächlich lebenslange Haft bedeutet. Für eine vorzeitige Entlassung wegen "guter Führung" müsste ...

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