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IG-Metall-Seminar ist Weiterbildung

Das Landesarbeitsgericht in Stuttgart hat bei der umstrittenen Bildungszeit in einem Punkt für Klarheit gesorgt.  

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STUTTGART (dpa). Unternehmen in Baden-Württemberg müssen ihre Beschäftigten im Rahmen der Bildungszeit auch für Seminare zu sozial- und gesellschaftspolitischen Themen freistellen. Der Begriff der "politischen Weiterbildung", wie er im Gesetz vorkommt, sei weit auszulegen und beschränke sich nicht auf Politik im engsten Sinne, entschied das Landesarbeitsgericht am Mittwoch in Stuttgart.

Es wies damit die Berufung eines Unternehmens ab, das einem Mitarbeiter die Bildungszeit verweigert hatte (Az. 2 Sa 4/17). Gegen das Urteil kann Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt werden.
Der ...

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