IG Lärmschutz will Gutachten einklagen
Skateranlage Oberfeld: Mit dem Gang vors Verwaltungsgericht soll Einsichtnahme in Teilergebnisse der Lärmmessungen erzwungen werden / Brief an den Landrat.
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SCHOPFHEIM (h). Der Worte sind genug gewechselt. Jetzt folgt die Tat. Die "IG Lärmschutz" will wegen der Skateranlage im Oberfeld vor dem Verwaltungsgericht Freiburg klagen. Mit dem einstimmigen Votum der Mitglieder im Rücken will IG-Sprecher Rolf Leuger die Verwaltungsklage vorbereiten, mit der zunächst Einsichtnahme in das Teilgutachten des TÜV zu den Lärmmessungen an der Skateranlage erzwungen werden soll.
Bürgermeister Fleck habe diese Einsichtnahme trotz mehrerer mündlicher und schriftlicher Bitten mit der Begründung abgelehnt, das Gesamtgutachten über die Messungen im Bereich der Sportanlagen abwarten zu wollen. Aus gutem ...