Hundezwinger: Erlaubt nur im Baufenster

Rathaus lehnt Antrag ab.  

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ÜHLINGEN-BIRKENDORF. Hundezwinger sind im Ortsteil Riedern nicht erwünscht. Nach Auffassung von Ort-schafts- und Gemeinderat darf ein Grundstücksbesitzer eine derartige Einrichtung nur dann errichten, wenn sie sich wie das Haus im festgelegten Baufenster befindet. Ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Im Kloster" wurde vom Gemeinderat einstimmig abgelehnt.

Dass die politischen Gremien über einen Antrag auf Änderung eines Bebauungsplanes beraten und beschließen müssen, ist keine Seltenheit. Im Regelfall geht es dabei um ...

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