Hundezwinger: Erlaubt nur im Baufenster
Rathaus lehnt Antrag ab.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
ÜHLINGEN-BIRKENDORF. Hundezwinger sind im Ortsteil Riedern nicht erwünscht. Nach Auffassung von Ort-schafts- und Gemeinderat darf ein Grundstücksbesitzer eine derartige Einrichtung nur dann errichten, wenn sie sich wie das Haus im festgelegten Baufenster befindet. Ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Im Kloster" wurde vom Gemeinderat einstimmig abgelehnt.
Dass die politischen Gremien über einen Antrag auf Änderung eines Bebauungsplanes beraten und beschließen müssen, ist keine Seltenheit. Im Regelfall geht es dabei um ...