Hunde müssen an die Leine
Die neue Polizeiverordnung der Gemeinde bringt etliche Änderungen zum Jahreswechsel.
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LENZKIRCH. Auf eine Neuerung müssen sich die Hundehalter im neuen Jahr einstellen: Ab Neujahr sind die treuen Vierbeiner im Innenbereich auf allen öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen. Weitere Änderungen in der neuen Polizeiverordnung, die zum Jahreswechsel in Kraft tritt, sind ein grundsätzliches Plakatierverbot an öffentlichen Straßen und Gehwegen. Ausnahmen erlaubt die Ortspolizeibehörde.
Als Ordnungswidrigkeiten gelten künftig Feste an den Grillplätzen, bei denen der Lärm bis in die Ortsteile zu hören ist. Auch laute nächtliche Treffs im Kurgarten können so beendet werden. Nicht in die Polizeiverordnung aufgenommen ist ein Wunsch des Lehrerkollegiums, das ...