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Horben muss zurückzahlen

Vergleich vor dem Verwaltungsgericht: 40 000 Euro gehen an den Anwalt der "Engel"-Eigentümerin.  

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HORBEN. Obwohl das Traditionslokal "Engel" schon vor zwei Jahren abgerissen wurde und dort mittlerweile eine Siedlung mit Einfamilienhäusern entsteht, beschäftigt sich noch heute die Justiz mit dem Grundstücksverkauf von damals. In einem Vergleich vor dem Freiburger Verwaltungsgericht wurde die Gemeinde Horben jetzt zur Rückzahlung von 40 000 Euro an den Rechtsanwalt der früheren "Engel"-Eigentümerin verurteilt.

Noch heute bedauern viele alteingesessene Horbener, dass der Weiterbetrieb des 100 Jahren alten Hotel- und Gaststättenbetriebes "Engel" scheiterte und der gesamte Komplex dem Bagger zum Opfer fiel. ...

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