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AfD-Politiker vor Gericht

Höcke erneut wegen Nazi-Parole zu Geldstrafe verurteilt

  • Dörthe Hein und Birgit Zimmermann (dpa)

  • Mo, 01. Juli 2024, 15:27 Uhr
    Politik Inland

     

Thüringens AfD-Chef Björn Höcke sieht sich ein zweites Mal zu Unrecht angeklagt. Das Gericht kommt wieder zum Schluss: Der Politiker setzte eine NS-Parole wohl kalkuliert ein.

AfD-Politiker Höcke wegen Nazi-Parole erneut verurteilt Foto: Hendrik Schmidt/dpa
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Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Halle (dpa) - Zum zweiten Mal steht Thüringens AfD-Chef Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole vor Gericht. Zum zweiten Mal beteuert er vehement und mit vielen Worten seine Unschuld. Durchsetzen kann sich der 52-Jährige nicht. Das Landgericht Halle verurteilt ihn erneut zu einer Geldstrafe. 

Wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen soll Höcke 130 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen. Seine Anwälte wollen in den nächsten Tagen entscheiden, ob sie Revision einlegen. Sie hatten einen Freispruch gefordert.

Richter weist Vorwurf der politischen Justiz zurück

Höcke habe gewusst, dass er sich mit der Verwendung des Spruchs "Alles für Deutschland" strafbar mache, sagte der Vorsitzende Richter Jan Stengel. Er wies zudem Vorhaltungen von Höcke zurück, dass dieser das Opfer einer politischen Justiz werde. 

Der AfD-Politiker hatte in seinem mehr als halbstündigen Schlusswort gesagt, dass es sein subjektives Gefühl sei, dass er "mundtot" gemacht werden solle. Richter Stengel sagte, er überprüfe seit mehr als 30 Jahren alte DDR-Urteile auf Rechtsstaatswidrigkeit. Dort seien ihm viele echte politische Entscheidungen begegnet.


Bei den Landtagswahlen in Thüringen am 1. September will der frühere Geschichtslehrer als AfD-Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Seine Partei wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.

 

© dpa‍-infocom, dpa:240701‍-930‍-159840/8

Ressort: Politik Inland

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