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Hochwasser I: Kasko greift bei Autoschäden

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BERLIN (dpa/gms). Bei Hochwasserschäden am Auto wird der so genannte Wiederbeschaffungswert in der Regel von der Teil- oder Vollkaskoversicherung ersetzt. Laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin wird zu diesem Zweck ein Gutachten erstellt, das unter anderem Alter, Laufleistung oder Ausstattung des Fahrzeugs erfasst. Nicht übernommen wird vom Versicherer die vereinbarte Selbstbeteiligung – sie beträgt bei der Teilkasko meist um die 150 Euro.

Nach Angaben des GDV gehört zu einem Autoversicherungsvertrag ...

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