Ein Urteil besagt, dass Behörden Eltern die Kinder wegnehmen dürfen, wenn diese regelmäßig geschlagen werden. Die Beschwerde von Eltern der Sekte Zwölf Stämme wurde abgelehnt. Ein Hintergrund.
MÜNCHEN. Es war eine geballte Polizei- und Behördenaktion, wie sie der beschauliche bayerisch-schwäbische Landkreis Donau-Ries kaum je erlebt hatte: 100 uniformierte Beamte sowie Mitarbeiter des Jugendamtes rückten an jenem Tag Anfang September 2013 um sechs Uhr morgens an und nahmen sämtliche Kinder der ...