Hilfe zur Grundsteuer A
Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gilt die Grundsteuer A. Für diese muss im Zuge der Grundsteuerreform ebenfalls eine Grundsteuererklärung bis zum 31. März abgegeben werden.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen