Nachbarschaftsstreit

Hausmusik muss ausgehalten werden, egal ob sie schlecht oder gut ist

Im Streit um Trompetenspiel im Reihenhaus hat der Bundesgerichtshof jetzt klar gemacht: Es muss in gewissen Grenzen hingenommen werden. Ein Landgericht muss nun nochmal verhandeln.  

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Musik darf den Nachbarn stören.  | Foto: dpa
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Musik darf den Nachbarn stören. Foto: dpa

KARLSRUHE (dpa). Der eine liebt es, dem anderen geht es gehörig auf die Nerven. Laute Hausmusik hat schon manche Nachbarn vor Gericht gebracht. Im Streit um Trompetenspiel im Reihenhaus hat der BGH jetzt klar gemacht: Es muss in gewissen Grenzen hingenommen werden. So urteilte der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in einem Verfahren aus Augsburg um das Trompetenspiel eines Berufsmusikers.

Hausmusik müsse in gewissen Grenzen als übliche Freizeitbeschäftigung möglich sein. Maßstab sei der verständige ...

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Schlagworte: Christina Stresemann

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