Johannesburg
Hausarrest: Oscar Pistorius darf aus dem Knast
Der beinamputierte südafrikanische Sportler kommt nach nur zehn Monaten aus dem Gefängnis. Doch die Freiheit könnte nur von kurzer Dauer sein. Der Widerstand gegen wächst.
Mo, 17. Aug 2015, 0:00 Uhr
Panorama
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Bereits Ende dieser Woche wird sich für Oscar Pistorius aller Wahrscheinlichkeit nach das Tor des südafrikanischen Hochsicherheitsgefängnisses Kgosi Mampuru II öffnen: Der wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilte Ausnahmesportler kann den Rest seiner Haftzeit vermutlich unter Hausarrest absitzen. Das hatte Südafrikas Bewährungsausschuss bereits im Juni unter Berufung auf die gute Führung des beinamputierten Athleten entschieden.
Der wachsende Widerstand gegen die vorzeitige Entlassung des Olympioniken wird daran wohl nichts ändern. Die Frauenliga des regierenden Afrikanischen Nationalkongresses (ANC) startete Ende vergangene Woche eine Initiative, um die Freilassung des beinamputierten Sportlers in letzter Minute noch zu verhindern. Es handele sich um eine "Beleidigung südafrikanischer Frauen", heißt es in einem von 200 weiteren Organisationen mitunterzeichneten Aufruf.
Der Tod des 29-jährigen Models Steenkamp, die von Pistorius am 14. Februar 2013 mit vier Schüssen aus seiner Pistole in dessen Toilette erschossen worden war, sei noch immer eine "offene Wunde", in die nun Salz gestreut werde, sagte die Sprecherin der Initiative Jacqui Mofokeng. Bewährung sei kein Recht, sondern Privileg, und in dem Fall unangemessen.
In einem Brief hatten auch die Eltern Steenkamps an den Bewährungsausschuss gewendet. "Eine zehnmonatige Strafe ist für jemanden, der einen Menschen tötete, einfach nicht genug", schrieben June und Barry Steenkamp: "Wir wollen weder Rache noch Herrn Pistorius leiden sehen. Wer ein Vergehen begeht, muss zur Verantwortung gezogen werden."
Unterdessen verwiesen Rechtsexperten darauf, dass der Hausarrest keineswegs einer Freilassung gleich komme. Die im Fall Pistorius noch nicht bekannt gegebenen Bedingungen könnten ein weitgehendes Ausgehverbot, eine Kontrolle der Besucher sowie das Tragen eines elektronischen Bewegungsmelders beinhalten. Gut möglich, dass der 28-Jährige lediglich zum Kirchgang das luxuriöse Anwesen seines Onkels in Pretoria verlassen darf, in dem er die nächsten Jahre verbringen wird.
Pistorius wird sich vermutlich auch regelmäßig bei der Polizei melden müssen und keinen Alkohol trinken dürfen. Seine olympische Karriere wird er nach einem Urteil des Olympischen Komitees frühestens nach Ablauf der Strafzeit wieder aufnehmen können.
Schließlich kann sogar sein, dass der Verurteilte ins Gefängnis zurückkehren muss. Denn die Staatsanwaltschaft legte schon Anfang dieses Jahres Berufung gegen das Urteil von Richterin Thokozile Matsipa ein. Sie hatte Pistorius lediglich der fahrlässigen Tötung, nicht aber des Mordes für schuldig befunden.
Selbst wenn der Olympionike der Auffassung war, dass sich in seiner Toilette ein Einbrecher und nicht Reeva Steenkamp befunden habe, hätte er niemals in den lediglich knapp drei Quadratmeter großen geschlossenen Raum schießen dürfen, argumentiert Staatsanwalt Gerrie Nel: Pistorius habe bewusst den Tod der Person in der Toilette in Kauf genommen. Das Berufungsgericht in wird im November über den Antrag entscheiden. Folgt es der Logik der Staatsanwaltschaft, muss Pistorius bis zu 15 Jahre ins Gefängnis.
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