Hauptsatzung klarer gefasst
Verwaltung reagiert, um gegen Wahlanfechtungen gefeit zu sein
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MÜLLHEIM. Weil Kommunalwahlen in Müllheim gerne angefochten werden, so auch 2004, gehen Stadtverwaltung und Gemeinderat mit einer neuen Hauptsatzung auf Nummer sicher. Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte zwar keinen Formfehler erkannt, aber auf eine unklare Formulierung hingewiesen. Deshalb wird jetzt explizit erwähnt, dass die Kernstadt und Vögisheim einen gemeinsamen Wohnbezirk mit garantiert 14 Sitzen bilden.
Weder 1999 noch 2004 konnte das Verwaltungsgericht Formfehler bei der Gemeinderatswahl erkennen. Eine Bürgerin hatte beide Wahlen angefochten und dabei auf die unechte Teilortswahl ...