Hat ein Ermittler bandenmäßigen Handel mit Drogen provoziert?
Drei Männern wird vorgeworfen, in Emmendingen mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Weil ihr Kunde ein verdeckt ermittelnder Polizist war, wollen die Verteidiger das Verfahren einstellen lassen.
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Vor dem Landgericht in Freiburg müssen sich ein Mann deutscher und zwei Männer pakistanischer Staatsangehörigkeit verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, im Frühjahr 2020 in Emmendingen bandenmäßig mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt zu haben. Bestraft wird dies laut Betäubungsmittelgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren. Die Verteidiger allerdings sehen es anders und sprechen ...