Account/Login

Harvey Weinstein muss für 23 Jahre ins Gefängnis

Filmproduzent war Ende Februar wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung schuldig befunden worden.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Weinstein  | Foto: JOHANNES EISELE (AFP)
Weinstein Foto: JOHANNES EISELE (AFP)
NEW YORK (dpa). Vom mächtigen Hollywood-Produzenten zum verurteilten Sexualstraftäter: Der frühere Hollywood-Mogul Harvey Weinstein (67) ist wegen Sexualverbrechen zu 23 Jahren Haft verurteilt worden. Richter James Burke verkündete das Strafmaß am Mittwoch in New York, rund zwei Wochen nachdem eine Jury Weinstein wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung schuldig gesprochen hatte. Die Höchststrafe wären 29 Jahre Haft gewesen.

Weinstein wurde in einem Rollstuhl in das Gericht in New York geschoben und wandte sich US-Medienberichten zufolge zum ersten Mal seit Beginn des Prozesses selbst an den Richter: "Ich fühle große Reue gegenüber allen. Ich fühle große Reue gegenüber allen Frauen. Ich fühle wirklich Reue für diese Situation. Ich fühle es tief in meinem Herzen. Ich versuche es wirklich, ein besserer Mensch zu sein." Die Vorwürfe hätten ihn "verwirrt". Die zwei Frauen, auf deren Vorwürfen der Prozess beruhte, legten unter Tränen ihre Sicht der Dinge dar.

Der New Yorker Bezirksstaatsanwalt Cyrus Vance bedankte sich nach der Verkündung des Strafmaßes bei dem Gericht "für eine Strafe, die eine Warnung an alle Sexualstraftäter und gewalttätigen Partner in allen Bereichen der Gesellschaft" sei. Die Schauspielerin Mira Sorvino, die Weinstein ebenfalls sexuelle Übergriffe vorwirft, kommentierte per Twitter, sie habe "Tränen des Staunens und des Dankes" geweint. Das Justizsystem habe diesmal für alle Opfer gearbeitet. Weinsteins Chef-Verteidigerin Donna Rotunno bezeichnete die Strafe dagegen als "obszön" und "lächerlich".

Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld noch einmal ausdrücklich eine harte Strafe gefordert. Weinstein habe jahrzehntelang Frauen missbraucht und bis zum Urteil keine Reue gezeigt. Die Verteidigung hatte dagegen eine milde Strafe gefordert – wegen Weinsteins schlechten Gesundheitszustands und seiner bisherigen Verdienste, wie Chef-Verteidigerin Rotunno in einem Brief an Richter Burke schrieb. "Seine Lebensgeschichte, seine Verdienste und seine Anstrengungen waren einfach herausragend und sollten aufgrund des Urteils der Jury nicht missachtet werden." Die Verteidigung hatte bereits vor Verkündung des Strafmaßes angekündigt, in Revision gehen zu wollen.

Eine Jury hatte Weinstein Ende Februar wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung für schuldig befunden. Nicht schuldig sei er aber in den beiden schwersten Anklagepunkten des "raubtierhaften sexuellen Angriffs" sowie eines noch schwereren Vorwurfs bezüglich Vergewaltigung. In dem aufsehenerregenden Prozess ging es vor allem um zwei Vorwürfe: Weinstein soll 2006 die Produktionsassistentin Mimi Haleyi zum Oral-Sex gezwungen und die Friseurin Jessica Mann 2013 vergewaltigt haben.

Nach dem Schuldspruch war der gesundheitlich angeschlagene Weinstein zunächst in ein Krankenhaus gekommen und dann in das Gefängnis Rikers Island in New York. Nun soll er in einem Gefängnis im Bundesstaat New York untergebracht werden. Nachdem sich der wegen Sexualverbrechen angeklagte Unternehmer Jeffrey Epstein vergangenes Jahr in einem Gefängnis in Manhattan das Leben genommen hatte, dürften die Sicherheitsmaßnahmen im Fall Weinstein besonders im Fokus stehen.

Die juristischen Kämpfe sind für den Ex-Produzenten nach dem Verfahren in New York nicht zu Ende. In Los Angeles wurde er ebenfalls wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung angeklagt. Auch dort könnte es zum Prozess kommen. Davon abgesehen verhandeln seine Anwälte weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit zivilen Klägerinnen um Entschädigungen.

Ressort: Panorama

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Do, 12. März 2020: PDF-Version herunterladen

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel