"Harakiri" auf der Straße
Widersprüchliche Beschilderung im Tennebacher Tal / Geldstrafe für 47-jährigen Kaufmann.
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EMMENDINGEN. "Grob fahrlässig", ja gar "rücksichtslos" hat sich ein 47-jähriger Kaufmann aus Emmendingen nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft als Autofahrer verhalten. Den Vorwurf der Rücksichtslosigkeit ließ am Ende das Amtsgericht Emmendingen fallen und verurteilte den 47-Jährigen wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen à 80 Euro. Außerdem wurde ein zweimonatiges Fahrverbot ausgesprochen.
Es sei an diesem Samstag Nachmittag im März "Spitz auf Knopf" gewesen, sagte Richter Thomas Ullenbruch, der den Fall juristisch aufarbeiten musste. Eine Ausgangslage: Die Beschilderung an dieser Kreuzung ist widersprüchlich – der Gutachter nannte ...