Beispiel Freiburg
Handy-Verbot an Schule sorgt für Streit - und einen Flashmob
Am Deutsch-Französischen Gymnasium in Freiburg gipfelt der Streit über das Handy-Verbot in einen Flashmob: Schüler griffen demonstrativ zum Mobiltelefon. Wie sieht es anderswo in Freiburg aus?
Christina Otte
Do, 28. Nov 2013, 18:51 Uhr
Freiburg
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Tatsächlich sei diese Regelung aber schon 2006 in dieser Form in die Schulordnung aufgenommen worden, erklärt Schulleiter Martin Wedel – man sei allerdings zuletzt etwas nachlässig geworden: "Wir wollen nun wieder mehr auf die Einhaltung achten." Mit diesen Regelungen wolle man nicht nur für Ruhe im Unterricht sorgen, sie diene auch als Prävention vor Cyber-Mobbing, so die Schulleitung. In anderen Schulen werde sogar deutlich härter durchgegriffen.
In der Tat: Am Kepler-Gymnasium (KG) im Rieselfeld darf das Handy auf dem ganzen Schulgelände nicht benutzt werden: "Drinnen und draußen – 24 Stunden am Tag", erklärt Schulleiter Rolf Behrens. "Die Schüler waren in den Pausen mehr mit ihren Handys beschäftigt als mit ihren Mitschülern." Wer sich nicht an die Regeln hält, muss auch hier sein Handy für den Rest des Tages abgeben. So wird das auch an der Hebelschule im Stühlinger (Grund- und Werkrealschule) gehandhabt. Es komme aber manchmal tatsächlich vor, dass Schüler vergäßen, ihre Handys wieder abzuholen. "Das ist doch amüsant – so wichtig scheinen die Smartphones dann doch nicht zu sein", schmunzelt Schulleiterin Pia Bührer.
Etwas lockerer geht man mit dem Thema an der Friedrich-Weinbrenner-Gewerbeschule im Stühlinger um. Ein generelles Handy-Verbot im Gebäude gibt es hier nicht. Wenn der Unterricht aber gestört würde, so dürften die Lehrer die Handys abnehmen und bis zum Ende der jeweiligen Schulstunde verwahren, so der Schulleiter Hans Lehmann. Mit der Aufbewahrung der Handys im Sekretariat habe man jedoch schlechte Erfahrungen gemacht: "Da hat sich auch schon mal ein Schüler ein Handy abgeholt, das ihm wohl besser gefallen hat als sein eigenes", erklärt Lehmann. "Das geht natürlich gar nicht, wir haben eine Verwahrungsverpflichtung."
Das Land Baden-Württemberg lässt den Schulen in der Frage nach der Handy-Nutzung weitestgehend freie Hand. "Inhalt und Umfang der Regelungen ergeben sich aus Zweck und Aufgabe der Schule", heißt es im Schulgesetz. In jedem Fall dürfen die Schulen ihren Schülern nicht verbieten, ihre Handys dabeizuhaben.
Das hält man auch an den Freiburger Schulen für verfehlt und nicht zeitgemäß. "Schon allein aus Sicherheitsgründen auf dem Heimweg", erklärt man am Deutsch-Französischen Gymnasium. Die DFG- Schulleitung sieht sich im Zwiespalt. Viele benützten ihr Smartphone auch als Terminkalender und organisierten damit sogar ihre Schulangelegenheiten. Dem müsse man versuchen, gerecht zu werden. Fest steht aber: "Im Unterricht haben Handys nichts verloren." Am DFG will man das Thema nun mit den Schülern besprechen.
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