Haft soll Aussage erzwingen
Die Bundesanwaltschaft beantragt im Mordfall Buback Beugehaft für frühere RAF-Terroristen.
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KARLSRUHE. Die Bundesanwaltschaft hat gegen vier bereits verurteilte ehemalige RAF-Mitglieder Beugehaft beantragt, um Aussagen zum Buback-Mord im Jahr 1977 zu erzwingen. Dies erklärte gestern Rainer Griesbaum, der stellvertretende Generalbundesanwalt, bei der Jahrespressekonferenz seiner Behörde. Demnächst wird ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) über die Beugehaft entscheiden.
Betroffen sind Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt, Knut Folkerts und Günter Sonnenberg. Klar muss noch bis mindestens Anfang 2009 in Haft bleiben, die anderen haben ihre Strafe bereits ...