BZ-Aktion Weihnachtswunsch
Gutscheine für den Tafel-Laden oder eine Beihilfe für Medikamente
Mit den Mitteln der BZ-Aktion Weihnachtswunsch wird Menschen in Not geholfen. Das Diakonische Werk schildert einige Fälle, in denen geholfen werden konnte.
So, 27. Dez 2020, 8:00 Uhr
Lahr
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Wäsche: Frau C. musste zu einer Operation ins Krankenhaus. Wer Sozialleistungen bezieht, hat große Schwierigkeiten, die dafür notwendige Ausstattung, beispielsweise Wäsche und Hygieneartikel zu finanzieren. An diesen Dingen wird oft gespart, sodass man im Ernstfall Sachen kaufen muss, für die man keine Rücklagen hat. Frau C. erhielt eine Beihilfe, um die nötigsten Dinge zu besorgen.
Winterkleidung: Frau N. ist verheiratet und Mutter eines Kleinkindes. Zwischen den Ehepartnern gab es häufig Streit, weil der Ehemann seiner Frau kein Haushaltsgeld gab. Wiederholt schlug er sie auch. Nachdem der Konflikt immer weiter eskalierte, erhielt der Mann einen Platzverweis. Nach einer eingehenden Beratung unter Einbeziehung von anderen Fachstellen entschloss sie sich schließlich, die gemeinsame Wohnung zu verlassen. Über die BZ-Aktion Weihnachtswunsch wurde ihr ermöglicht, dringend notwendige Winterkleidung für sich und das Kind zu kaufen.
Volksbank Lahr
BIC: GENODE61LAH
IBAN: DE72 68290000 0001 2222 01
Sparkasse Offenburg/Ortenau
BIC: SOLADES1OFG
IBAN: DE85 66450050 0076 000555
Fahrtkostenzuschuss: Frau G. lebt von einer sehr niedrigen Rente und hat dadurch ganz wenig finanzielle Spielräume. Glücklicherweise kann sie in der Lahrer Tafel einkaufen und damit ihr Budget entlasten. Dennoch war ihr am Monatsende das Geld ausgegangen. Sie hatte aber Termine bei Behörden und beim Arzt, die sie unbedingt wahrnehmen musste und erhielt dafür einen Fahrtkostenzuschuss.
Lebensmittel: Frau D. wurde von ihrem Mann verlassen. Die vier gemeinsamen Kinder leben bei ihr. Ihr Ehemann hatte alles Geld mitgenommen, deshalb war sie völlig mittellos. Über die Aktion Weihnachtswunsch wurde ein Einkauf für das Wochenende finanziert. Außerdem erhielt sie einen Tafelgutschein. Auch wurde gleich ein weiterer Termin vereinbart, um einen Antrag auf Sozialleistungen auf den Weg zu bringen.
Apothekenrechnung: Herr M ist körperlich sehr instabil. Er hat Magen-Darm-Probleme und muss sehr auf seine Ernährung achten. Da er nur die Ausbildungsvergütung hat, um seinen gesamten Lebensunterhalt zu bestreiten, ist Geld immer sehr knapp. Sonderausgaben wie Apothekenrechnungen sind deshalb immer in großes Problem. Da er im Moment wieder dringend Medikamente braucht, bekommt Herr N. eine Beihilfe für diesen Zweck.
Neue Möbel: Frau G. hatte gerade einen Umzug hinter sich. Dabei stellte sich heraus, dass viele ihrer Möbel nicht mehr zu gebrauchen sind. Sie ist alleinerziehend mit drei Kindern. Rücklagen konnte sie nicht bilden, der Umzug hatte das Monatsbudget sowieso sehr strapaziert. Über die BZ-Aktion Weihnachtswunsch wurden die dringendsten Möbel gebraucht gekauft.
Überbrückung: Herr S. hat keine eigene Wohnung und wurde deshalb in die Notunterkunft der Stadt Lahr eingewiesen. Dort möchte er aber auf keinen Fall bleiben. Deshalb übernachtet er heimlich bei seiner Freundin. Er arbeitet bei einer gemeinnützigen Firma im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit und erhält dafür 1 Euro pro Stunde zusätzlich zur Sozialhilfe. Manchmal wird es mit dem Geld knapp, vor allem am Monatsende. Herr S. erhielt eine kleine Beihilfe zur Überbrückung.
Lebensmittelgutschein: Für die Reise zu einem Nachsorgetermin der Tochter in einer Spezialklinik in Maulbronn erhielt Familie T einen Zuschuss zu den Fahrtkosten, sowie einen Tafelgutschein. Das Jobcenter hatte für den laufenden Monat weniger Geld überwiesen, die Ursache war aber kurzfristig nicht zu klären. Deshalb wurde ein weiterer Beratungstermin vereinbart.
Fahrtkostenzuschuss: Herr U. kam zum Diakonischen Werk und bat, ihn zu unterstützen, Sozialleistungen zu beantragen. Er kam mit den Behördenschreiben nicht zurecht und war sehr unter Druck, weil er kein Geld mehr hatte. Für die Klärung verschiedener Punkte musste er beim Landratsamt persönlich vorsprechen. Für die Fahrt dorthin und für einen Einkauf erhielt Herr S. einen Zuschuss aus der BZ-Aktion Weihnachtswunsch.
Bankgebühren: Frau U. ist Mutter von fünf Kindern. Im Frühjahr war ihr Lebenspartner an einer Coronainfektion gestorben. Seither war sie völlig auf sich allein gestellt und bat, sie bei den Anträgen auf Sozialleistungen zu unterstützen und zu helfen, Ordnung in die Unterlagen der Familie zu bringen. Wegen der Bestattungskosten musste sie beispielsweise Kontoauszüge beim Jobcenter nachreichen, fand sie aber nicht mehr und fühlte sich deshalb ratlos und überfordert. Die Hausbank des Verstorbenen stellte einen Ersatz aus. Die Gebühren wurden über die Aktion Weihnachtswunsch übernommen. Die Familie erhielt außerdem einen Tafelgutschein, um sich mit Lebensmitteln einzudecken. Die Beratung wurde in der Folgezeit fortgesetzt, da noch viele weitere Dinge zu regeln waren.
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