Grobkörniges Foto als Streitobjekt
Zivilprozess zwischen Fotograf und Ex-Bürgermeisterkandidat
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WALDSHUT-TIENGEN (rog). Bei ihren Wahlaussagen sind Politiker nicht ungern mal etwas verschwommen. Sonst könnte ja jemand die Taten genau an den Versprechungen messen. Gestochen scharf sollten jedoch die Fotos sein, mit denen um die Gunst der Wählerinnen und Wähler geworben wird. Ein ehemaliger Bürgermeisterkandidat aus dem Kreis Waldshut jedenfalls stritt sich jetzt vor Gericht mit einem Fotografenmeister. Anlass war ein etwas grobkörnig geratenes Porträtfoto auf dem Wahlprospekt. Am Ende einigte man sich per Vergleich.
Ein Rechtsanwalt wollte Bürgermeister werden. Um sich für die Wahlwerbung ins richtige Licht zu setzen, engagierte er einen renommierten Fotografenmeister vom Hochrhein. Man fuhr durch die ...