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Sie zählt zu den Menschenrechtsverletzungen und wird als solche in zahlreichen internationalen Abkommen thematisiert: die weibliche Genitalverstümmelung. Bei diesem Eingriff werden die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane teilweise oder vollständig entfernt beziehungsweise beschädigt – oft unter katastrophalen hygienischen Verhältnissen und ohne medizinische Gründe. ...