Görwihler Gastronom wegen Schwanenfleisch auf der Karte erneut angezeigt
Gegen das Tierschutzgesetz hat Gastronom und Jäger Paul Späne aus Görwihl nicht verstoßen. Jetzt melden sich Vogelschützer zu Wort: Vermarkten dürfen hätte er die Schwäne nämlich nicht.
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Macht sich der Görwihler Gastronom Späne eines Verstoßes gegen die Bundeswildschutzverordnung strafbar? Demnach dürfen zwar Blässhühner vermarktet werden, Höckerschwäne jedoch nicht. Foto: Ulrich Perrey (dpa)
Die Staatsanwaltschaft Freiburg, Außenstelle Lörrach, hat keinen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz festgestellt – das Schießen der Höckerschwäne am Rhein bei Schwörstadt hat für den Segeter Gastronom Paul Späne vielleicht trotzdem noch ein Nachspiel. Denn jetzt hat sich das "Komitee gegen den ...