Gegen das Tierschutzgesetz hat Gastronom und Jäger Paul Späne aus Görwihl nicht verstoßen. Jetzt melden sich Vogelschützer zu Wort: Vermarkten dürfen hätte er die Schwäne nämlich nicht.
Die Staatsanwaltschaft Freiburg, Außenstelle Lörrach, hat keinen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz festgestellt – das Schießen der Höckerschwäne am Rhein bei Schwörstadt hat für den Segeter Gastronom Paul Späne vielleicht trotzdem noch ein Nachspiel. Denn jetzt hat sich das "Komitee gegen den ...