Gnade für Kampfhunde
Bundesverwaltungsgericht kippt Niedersachsens Verordnung / "Nicht nur Rassegesichtspunkte".
BERLIN (dpa). Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch in Berlin die niedersächsische Kampfhundeverordnung für nichtig erklärt. Die Gefährlichkeit von Hunden könne nicht nur nach Rassegesichtspunkten festgestellt werden, urteilte das Gericht.
Für bestimmte Rassen bestehe zwar der Verdacht, dass von ihnen erhöhte Gefahren ausgehen. Es sei jedoch in der Wissenschaft umstritten, welche Bedeutung diesem ...